HAUSORDNUNG

Sehr geehrte Mieter/Mieterinnen und Besucher/Besucherinnen der Gropius Passagen,

damit Sie sich bei uns immer wohlfühlen, ist es erforderlich, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt. Die nachfolgenden Punkte gelten für das gesamte Gelände der Gropius Passagen, insbesondere für die Ladenstraße. 

  1. Generell ist das Rauchen in den Gropius Passagen nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Raucherzonen außerhalb des Gebäudes. 

  2. Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist außerhalb der Gastronomie nicht gestattet. 

  3. Betteln und Hausieren sind weder innerhalb des Centers noch in unmittelbarer Nähe in den Außenbereichen gestattet.

  4. Feilbieten von Ware, kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen, Auftritte sowie Veranstaltungen sind ohne schriftliche Genehmigung des Centermanagements nicht erlaubt.

  5. Für das Verteilen von Werbematerial, das Anbringen von Plakaten, Kundenbefragungen etc. ist eine schriftliche Genehmigung des Centermanagements erforderlich.

  6. Fahr- und Krafträder dürfen nicht durch die Ladenstraße gefahren oder geschoben werden. Kickboard-, Rollschuh-, Inline- und Skateboardfahren, E-Scooter-, Segways und ähnliche Fahrzeuge, egal ob motorisiert, elektrisch oder mit Muskelkraft angetrieben, sind aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht gestattet. Mobilitätshilfen wie Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind selbstverständlich von diesem Verbot ausgenommen.

  7. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Hundebesitzer/von der Hundebesitzerin selbst zu beseitigen.

  8. Das Sitzen ist nur auf den dafür bereitgestellten Bänken, nicht jedoch auf den Fußböden, Treppen sowie in den Blumenanlagen erlaubt.

  9. Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen, wie Toiletten, Sanitätsräumen usw. werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.

  10. Der Verzehr von Speisen und Getränken in den Gropius Passagen hat so zu erfolgen, dass keine mutwilligen Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen. Dies gilt insbesondere für Bubble-Tea Getränke. Zuwiderhandlungen können mit Hausverbot, sowie Schadensersatzforderungen geahndet werden

  11. Das weitere Verweilen nach Aufforderung zum Verlassen des Centers durch das Centermanagement oder seine Beauftragten, kann als Hausfriedensbruch strafrechtlich verfolgt werden

  12. Durch das Verhalten unserer Besucher/Besucherinnen dürfen Dritte weder behindert noch belästigt werden. Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch geahndet werden.